Kosten

Gesetzlich Versicherte

Während der Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Schwangerschaftsbegleitung durch eine Hebamme. Auch die Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden werden übernommen. Die Kosten rechne ich direkt mit der jeweiligen Krankenkasse für Sie ab.

Sollte es einmal zu Kosten kommen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werde ich Sie vorab darüber informieren.

Im Wochenbett übernimmt die Krankenkasse ab dem Tag der Entlassung aus der Klink bis zum 10. Tag täglich, danach noch 16 Mal telefonisch oder persönlich bis zu 12 Wochen.
Zusätzlich werden die Kosten bei Still- und Ernährungsproblemen bis zu 8 mal telefonisch oder persönlich bis zum Ende der Stillzeit nach den ersten 12 Wochen übernommen.



Privat Versicherte

Bitte fragen Sie vorab Ihre Versicherung an, wieviele Leistungen und Besuche von der Versicherung übernommen werden. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen hierzu zur Verfügung.